FC 1933 Leistadt
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Mitgliedschaft
§ 3
Mitgliedschaft
1. Der Verein umfasst:
a) ordentliche Mitglieder
b) Ehrenmitglieder
2. Ordentliche Mitglieder können werden, alle natürlichen Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (Vereinigungen, Firmen, Einzelpersonen), welche die gemeinnützigen und sportlichen Ziele und Aufgaben des Vereins unterstützen wollen.
Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch den 1. Vorsitzenden oder durch den Schriftführer.
3. Bei allen unter 1.a) genannten Jugendlichen unter 18 Jahren ist das
schriftliche Einverständnis eines Sorgeberechtigten erforderlich.
4. Ernennung zum Ehrenmitglied:
Zu Ehrenmitgliedern des FC 1933 Leistadt werden Mitglieder ernannt,
welche seit 50 Jahren dem Verein angehören.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Sie haben weiterhin zu allen Veranstaltungen des Vereins,
insbesondere zu den Heimspielen aller Mannschaften, freien Eintritt.
4.1. Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft:
Die Vereinsnadel in Silber wird an Mitglieder verliehen, die dem FC 1933
Leistadt seit 25 Jahren angehören.
Die Vereinsnadel in Gold wird an Mitglieder verliehen, die dem
FC1933 Leistadt seit 40 Jahren angehören.
5. Die Mitgliedschaft endet am Schluss des Geschäftsjahres, wenn drei
Monate vorher eine schriftliche Ankündigung an den 1. Vorsitzenden oder
den Schriftführer erfolgt. Geschieht das nicht, verlängert sich die
Mitgliedschaft um ein weiteres Geschäftsjahr.
Bei Todesfall endet die Mitgliedschaft mit dem Beginn des darauf folgenden Monats.
Ferner kann der Vorstand Mitglieder, die den Satzungen zuwider handeln
oder Vereinsschädigend wirken, durch Mehrheitsbeschluss jederzeit
ausschließen.
6. Beitragsordnung:
Jugendliche bis zum 18. Lebenjahr monatlich 3.50 €
Einzelmitgliedschaft ab dem 18. Lebensjahr aktiv/passiv monatlich 6.00 €
Familienmitgliedschaft monatlich 7.50 €
Änderungen und/oder Anpassungen der Mitgliedsbeiträge werden nach
§ 4 Absatz 3 der Vereinssatzung in der jährlichen Mitgliederversammlung
von der Versammlung beschlossen.